Resolution der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld zur Bundespolizeireform, Standort Hünfeld
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld ist sehr besorgt wegen der aktuellen Entscheidung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Danach soll der Bundespolizei-Standort Hünfeld eine Einsatzhundertschaft verlieren. Darüber hinaus soll die für die Wirt-schaftlichkeit des Standortes so wichtige Bereichswerkstatt von Hünfeld nach Duderstadt ver-legt werden.
1. Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt mit Nachdruck die gegen den ausgewiesenen Expertenrat und eindeutige fachliche Argumente getroffene Entscheidung und fordert die Bundesregierung auf, diese entsprechend der ursprünglichen, uneingeschränkten Bestands-zusage wieder zu korrigieren. Nach dem Ergebnis der Reformkommission konnte der Standort Hünfeld sogar auf eine zusätzliche, dritte Einsatzhundertschaft hoffen.
2. Die ebenfalls vorgesehene Verlagerung der Bereichswerkstatt von Hünfeld nach Duderstadt ist aus wirtschaftlichen, sozialen und polizeitaktischen Gründen nicht vertretbar und muss re-vidiert werden. Der überwiegende Teil der Technik, der durch die Werkstätten zu warten ist, ist in Hünfeld angesiedelt. Gegenwärtig sind Polizeikräfte aus Hünfeld sofort wieder einsatzfähig, wenn sie mit wartungs- oder reparaturbedürftigem Material von Einsätzen zurückkehren, weil die Technik vor Ort ist und sofort instand gesetzt werden kann. Sollte die Entscheidung umge-setzt werden, müssten Geräte und Fahrzeuge kostenträchtig und zeitaufwändig erst nach Du-derstadt gebracht, dort gewartet und dann wieder personalaufwändig abgeholt werden. Dies ist nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch polizeitaktisch nicht nachvollziehbar.
3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Bundesinnenminister auf, seine Entscheidung, die er „ausschließlich nach fachlichen Gesichtspunkten“ getroffen haben will, öffentlich zu er-läutern. Dies ist dringend erforderlich, da die bekannt gewordenen fachlichen Gesichtspunkte eindeutig für den Standort Hünfeld sprechen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Nähe zum wichtigsten Einsatzgebiet Rhein/Main und dem Flughafen, die ausgewiesene Leis-tungsfähigkeit der Abteilung und der hervorragende bauliche Zustand der Liegenschaft und der Bereichswerkstatt nach den Millioneninvestitionen in den zurückliegenden Jahren. Eine Entscheidung, die fachlich nicht begründet wäre, würde bei den Mitarbeitern der Bundespoli-zei und den Hünfelder Bürgerinnen und Bürgern nur auf Unverständnis stoßen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung fordert bittet den Präsidenten des Bundesrechnungshofs auf, die zum Standort Hünfeld getroffene Entscheidung vor einer Umsetzung zu überprüfen, da alle bekannt gewordenen Fakten dafür sprechen, dass bei der Umsetzung der Bundespoli-zeireform – Standort Hünfeld – massiv gegen die Forderung nach wirtschaftlichem Umgang mit Steuermitteln verstoßen werden wird. Anderenfalls droht die Gefahr, dass eine entspre-chende Prüfung des Hessischen Rechnungshofes Bundesrechnungshofs nach einer Umset-zung des Teilabbaus des Standortes Hünfeld aufgrund einer hierdurch verursachten Unwirt-schaftlichkeit zu dessen Gefährdung führt.
5. Die Stadtverordnetenversammlung bittet alle politischen Verantwortungsträger in der Region und darüber hinaus, insbesondere die Landesregierung, um Unterstützung, damit der Bun-despolizeistandort Hünfeld und damit zugleich die einzige Bundespolizeiabteilung in Hessen in seiner vorhandenen Struktur dauerhaft gesichert werden kann. "Wer seinem Land hilft, dem hilft auch das Land", dieses Versprechen der Hessischen Landesregierung bei der Erreichung der Justizvollzugsanstalt in Hünfeld stellt auch insofern eine besondere Verpflichtung für den Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch dar.
6. Die Stadtverordnetenversammlung bringt abschließend ihren festen Willen zum Ausdruck, alle sich bietenden Chancen und Wege zu nutzen, um diese unverständliche Entscheidung noch zu verhindern bzw. zu revidieren.
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